Platzordnung

Wie auf jedem anderen Zeltplatz, so gibt es auch auf dem Jugendnaturzeltplatz eine Platzordnung. Ziel der Platzordnung ist es, dass wir alle darauf achten, rücksichtsvoll und pfleglich mit den Ressourcen des Platzes und den Anlagen umzugehen.
Im Folgenden können Sie sich die Platzordnung im Detail anschauen oder als pdf runterladen:

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Platzordnung Jugendnaturzeltplatz
Das Zelten und der Aufenthalt auf dem Jugendnaturzeltplatz Freudenberg ist genehmigungspflichtig. Der Stadtjugendring Wiesbaden e.V. erteilt die Genehmigung. Sie wird nur für Jugendgruppen erteilt. (Mindestgröße 5 Jugendliche und 1 volljähriger Verantwortlicher)

  1. Motorisierte Fahrzeuge dürfen nur zum Be- und Entladen auf den Zeltplatz.
  2. Ein öffentlicher Parkplatz steht den Gästen etwa 100m entfernt zur Verfügung.

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Anmeldung
Für die Anmeldung wird ein Termin mit dem Zeltplatzwart vereinbart. Der Zeltplatzwart zeigt den reservierten Lagerplatz und die Einrichtungen. Es werden Absprachen getroffen, die für das Zusammenleben aller Gruppen wichtig sind.
Der/die AnmieterIn des Jugendnaturzeltplatzes ist mit Übergabe der Schlüssel für die pflegliche Behandlung des gesamten Platzes und des Hauses samt seiner Anlagen verantwortlich. Der Jugendnaturzeltplatz und seine Umgebung dürfen nicht verunreinigt werden.

Ordnung auf den Zeltlagerplätzen
Das Aufstellen der Zelte darf nur auf der vom Zeltplatzwart vor Ort zugewiesenen Zeltwiese erfolgen. Änderungen sind dem Jugendzeltplatzwart vorbehalten. Grünflächen sollen unbedingt erhalten bleiben. Daher sind folgende Regeln zu beachten:
  • Das Befahren der Lagerplätze mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art ist streng untersagt.
  • Gräben ziehen und Löcher graben bedarf in jedem Falle der Genehmigung des Lagerplatzleiters.
  • Das Abholzen und Beschädigen von Bäumen ist streng untersagt und wird bei Zuwiderhandlung vom Jugendzeltplatzwart zur Anzeige gebracht.
  • Die Nutzung der Freizeitanlagen steht allen Gruppen offen. Bei einer Belegung des Jugendzeltplatzes durch mehrere Gruppen erfolgt die Festlegung der Nutzungszeiten durch eigenverantwortliche Absprachen der einzelnen Gruppenleiter untereinander.
  • Das Reinigen von Töpfen und Geschirr ist an den hierfür vorgesehenen Stellen vorzunehmen. Bezüglich der Nutzungszeiten der entsprechenden Anlagen stimmen sich die Leiter der Gruppen eigenverantwortlich ab. Wasch- und Toilettenräume dürfen nicht zur Reinigung von Geschirr benutzt werden. Abwässer gehören auf keinen Fall in den Rasen.
  • Die Müllentsorgung übernimmt jede Gruppe für sich selbst, d.h. dass der Müll nach Papier (Blaue Tonne), Wertstoff (Gelbe Tonne), Altglas und Restmüll zu trennen ist. Entsprechende Abfallbehälter stehen bereit. Generell ist darauf zu achten, dass Müllberge vermieden werden. Zusätzlicher Müll verursacht Kosten, die der Gruppe in Rechnung gestellt werden.
  • Haustiere und Hunde sind auf dem Jugendzeltplatz nicht gestattet.

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Brandschutz
Feuer dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person betrieben und unterhalten werden. Der auf dem Jugendzeltplatz angelegte befestigte Feuerplatz ist zum Feuermachen zu benutzen, es dürfen keine neuen Feuerplätze angelegt werden. Verbrannt werden darf ausschließlich trockenes Laubholz und Holzkohle. Auch durch die Wahl einer entsprechenden Feuergröße ist Funkenflug grundsätzlich zu vermeiden. An jeder Feuerstelle sind während des Betriebes ausreichend Löschwasser oder sonstige geeignete Löschmittel (z. B. Feuerlöscher) für den Notfall bereitzuhalten. Weitere Feuerstellen dürfen nicht angelegt werden.
Im Falle eines Brandes sind parallel zum Einsatz geeigneter Löschmittel, Personen im Gefahrenbereich, Jugendzeltplatzwart und ggf. die Feuerwehr zu alarmieren.

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Sanitäre Anlagen
Aus Gesundheitsgründen sind die sanitären Anlagen jederzeit sauber zu halten.
Die Leiter der diese Anlagen benutzenden Gruppen sprechen sich bezüglich der Nutzungszeiten sowie eines Reinigungsplanes ab und tragen gemeinsam die Verantwortung für die Sauberkeit. Mindestens einmal am Tag sind sanitäre Anlagen
zu reinigen.

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Abnahme des Lagerplatzes und der Toiletten
Vor Beendigung einer Freizeit erfolgt die Abnahme des Lagerplatzes und der dazugehörigen sanitären Einrichtungen durch den Lagerplatzleiter in Anwesenheit des verantwortlichen Freizeitleiters bzw. Freizeitleiterin. Die Abnahme erfolgt nur dann, wenn sich der Lagerplatz einschließlich der sanitären Anlagen in einem einwandfrei sauberen Zustand befinden.

Vor dem Verlassen des Zeltplatzes ist die Reinigung des gesamten Hauses,
  • aller Böden, der Kühlschränke, der Toiletten und Duschen, durch feuchtes Durchwischen vorzunehmen.
  • Jeglicher Müll muss getrennt in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
  • Die Papierkörbe müssen geleert werden.
  • Sämtliche Türen und Fensterläden sind zu verschließen.

Sollte es trotz Allem, zu einer Beanstandung bei der Abnahme des Platzes kommen, behält sich der SJR vor, die Kosten der Reinigung in Rechnung zu stellen und/oder die vorgelegte Kaution einzubehalten.

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Verantwortung und Haftung
Der Rechtsträger, der Stadtjugendring Wiesbaden e.V., haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Die Verantwortung liegt bei den Leitern der Freizeitgruppen. Sollte durch höhere Gewalt oder aus technischen Gründen der Lagerplatz geschlossen werden müssen, bestehen keine Regressansprüche gegen den Stadtjugendring.
Es wird keine Haftung für Wertsachen übernommen.

Für Verluste und jegliche Schäden haftet der/die AnmieterIn des Platzes (z.B. die durch sie/ihn oder durch Mitglieder, Teilnehmer, Gäste seiner/ihrer Gruppe entstehen)!

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Hausrecht
Der Lagerplatzleiter oder seine Vertreter haben Hausrecht. Bei Verstößen gegen diese Platzordnung kann der Lagerplatzleiter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Gruppen oder Einzelpersonen vom Lagergelände unter Zuhilfenahme von geeigneten Maßnahmen verweisen.
Der Lagerplatzleiter kann aus wichtigen Gründen Freizeitgruppen einen anderen Lagerplatz zuweisen.

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Polizeiordnung
Auf die „Polizeiverordnung über das Zelten“ in der jeweils gültigen Fassung wird hingewiesen. Diese kann in der Geschäftsstelle des SJR eingesehen werden.

Die Jugendzeltplatz-Ordnung ist gültig ab dem 1. Mai 2009.

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Download: Platzordnung 2009

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