Externe Gremien
Neben Gremien und Arbeitsgruppen im Stadtjugendring selbst engagieren sich Ehren-amtliche und Hauptamtliche auch in anderen Gremien außerhalb ihrer Verbände. Der Schwerpunkt liegt bei den Gremien der Jugendhilfeplanung. Dies sind vor allem der Jugendhilfeausschuss, der Fachausschuss Jugend und der Fachausschuss Jugendhilfe-planung. Darüber hinaus ist der SJR seit Jahren federführend an der AG Partizipation beteiligt. Gerade hier geschieht die maßgebliche Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Arbeit der Jugendverbände.
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Einige Erläuterungen zu den Gremien der Jugendhilfe
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Jugendhilfeausschuss
Jedes Jugendamt in Deutschland ist eine zweigliedrig strukturierte Behörde. Ein Teil
ist die Verwaltung des Jugendamtes, der zweite Teil ist der Jugendhilfeausschuss.
Ihm gehören zu 3/5 Mitglieder der Vertretungskörperschaft (Wiesbadener Stadtver-ordnetenversammlung) und 2/5 Personen von anerkannten freien Trägern der Jugend-hilfe und der Jugendverbände an. Die Jugendamtsverwaltung ist an die Beschlüsse
des Jugendhilfeausschusses gebunden.
„Die Institution des Jugendwohlfahrtsausschusses sollte gerade im Jugendamt eine echte Demokratie verwirklichen und die Mitverantwortung für die Erziehung der
Jugend den Bürgern übertragen, die durch freie Mitarbeit am Gemeinwohl Gemeinsinn bewiesen haben.“ (Begründung des Jugendwohlfahrtsgesetzes durch die Bundes-regierung; BT-Ds. I/3641 – 1953)
Diese Zweigliedrigkeit des Jugendamtes ist also ein wesentliches Element gelebter Demokratie in Deutschland und außerdem ein Zeichen dafür, dass die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu einem erheblichen Teil dem Einsatz der freien, also nicht städtischen Jugendhilfe zu verdanken ist. Mehr noch – traditionell gilt, dass der Staat wenn möglich die Wohlfahrt den freien Trägern überlassen soll (Subsidiarität).
In Wiesbaden setzt sich der Jugendhilfeausschuss aktuell aus 25 Personen zusammen. Davon sind 4 Mitglieder durch die Jugendverbände (SJR) nominiert worden.
Die Aufteilung des Jugendhilfe-Etats der Landeshauptstadt Wiesbaden wird im JHA beschlossen. Dies erfolgt aufgrund der Richtlinien, die sich aus der Jugendhilfeplanung ergeben. Diese wird im Jugendhilfeausschuss und seinen Fachausschüssen inhaltlich erörtert und verabschiedet. Der Jugendhilfeausschuss hat das Recht direkte Anträge an die Stadtverordnetenversammlung zu richten und muss laut Gesetz frühzeitig vor Beschlüssen zum Bereich der Jugendhilfe um eine Stellungnahme gebeten werden.
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Fachausschuss Jugend
Der Jugendhilfeausschuss hat drei Fachgremien gebildet, die ihm zuarbeiten, bzw. in denen die Detailarbeit erfolgt. Eines dieser Fachgremien ist der Fachausschuss Jugend.
Der FA Jugend besteht aus 12 Personen, die vom Jugendhilfeausschuss gewählt werden. Je zur Hälfte setzt er sich zusammen aus Vorschlägen der politischen Fraktionen und aus Vorschlägen der freien Träger. Traditionell führt ein Vertreter
der Jugendverbände den Vorsitz.
Thematisch befasst sich der Ausschuss mit allen Projekten im Bereich der Jugend-arbeit, sowohl der freien als auch der öffentlichen Träger. Außerdem gibt er z.B. Anregungen zur Jugendhilfeplanung, beschäftigt sich mit Themen der Jugendparti-zipation, sucht Lösungsansätze zur Behebung von offenen Bedarfen (z.B. Räume
für Jugendverbände) und wird vom Jugendhilfeausschuss um fachliche Stellung-nahmen gebeten.
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Fachausschuss Jugendhilfeplanung
Der Jugendhilfeausschuss hat drei Fachgremien gebildet, die ihm zuarbeiten,
bzw. in denen die Detailarbeit erfolgt. Eines dieser Fachgremien ist der Fachaus-
schuss Jugendhilfeplanung.
Der FA Jugendhilfeplanung setzt sich aus 12 Personen zusammen, von denen 9 vom Jugendhilfeausschuss gewählt werden. Außerdem gehören ihm die Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, des FA Jugend und des FA Kinder und Familie an.
Jugendhilfeplanung ist das zentrale Steuerungselement des Kinder- und Jugendhilfe-gesetzes zur Umsetzung einer bedarfsgerechten und effektiven Jugendhilfe. Die Jugendhilfeplanung untersucht das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen:
Sind ausreichend Kinderbetreuungsangebote vorhanden? Haben Jugendliche Räume,
in denen sie sich treffen können? Welche Angebote fehlen oder müssen erweitert werden? Es gilt den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen
und deren Sorgeberechtigten festzustellen und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Planungsbereiche
sind unter anderem Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit und Hilfen zur Erziehung.
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Fachausschuss Kinder und Familie
Der Jugendhilfeausschuss hat drei Fachgremien gebildet, die ihm zuarbeiten, bzw. in denen die Detailarbeit erfolgt. Eines dieser Fachgremien ist der Fachausschuss Kinder und Familie.
Der Fachausschuss Jugend besteht aus 12 Personen, die vom Jugendhilfeausschuss gewählt werden. Je zur Hälfte setzt er sich zusammen aus Vorschlägen der politischen Fraktionen und aus Vorschlägen der freien Träger.
Thematisch befasst sich der Ausschuss mit allen Projekten im Bereich der Arbeit mit Kindern und Familen, sowohl der freien als auch der öffentlichen Träger und gibt An-regungen zur Jugendhilfeplanung. Er wird regelmäßig vom Jugendhilfeausschuss um fachliche Stellungnahmen gebeten. Schwerpunktaufgabe sind die Belange
der Kindertagesstätten.
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AG Partizipation
Die AG Partizipation ist eine Arbeitsgruppe des Jugendhilfeausschusses mit dem Auftrag, die Stadtentwicklung durch die stärkere Einbeziehung der Sichtweisen, Interessen, Ideen und Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen zu bereichern.
Sie sollen dabei auch erfahren, dass es Sinn macht, „mitzumischen“ und sich
zu engagieren.
Es ist eine grundsätzlich offene Arbeitsgemeinschaft für interessierte PolitikerInnen
und BürgerInnen. Zur Zeit setzt sich die AG zusammen aus MitarbeiterInnen des Stadtjugendrings, des Kinderschutzbundes, KommunalpolitikerInnen, sowie LehrerInnen aus Wiesbaden.
Seit 5 Jahren hat sich als besonderes Markenzeichen der Arbeit in Zusammenarbeit mit der Stadtverordnetenvorsteherin Angelika Thiels die Vorbereitung und Durchführung des jährlich stattfindenden Tages der Jugend im Rathaus entwickelt. Hier kommt es zu kreativen, themenorientierten Begegnungen zwischen KommunalpolitikerInnen und SchülerInnen ab der 7. Klasse. Der Tag der Jugend im Rathaus findet in der Regel in der ersten Novemberwoche statt.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist – ebenfalls in enger Abstimmung mit der Stadt-verordnetenversammlung - die Begleitung und Unterstützung der Stadtteiljugendbe-auftragten. Hier bringt Walter Richters als Mitglied des Ortsbeirates Schierstein und Stadtteiljugendbeauftragter hilfreiche Erfahrung in die AG ein.
Weitere Informationen zur AG Partizipation findest Du unter
www.ag-partizipation.de
Ferner werden von zwei AG Mitgliedern folgende Partizipationsprojekte kontinuierlich durchgeführt:
Gabriele Dietrich realisiert in der Trägerschaft des Wiesbadener Kinderschutzbundes das Projekt „Jugend im Rathaus“, bei dem - ähnlich wie am Tag der Jugend im Rathaus – regelmäßig vorbereitete Schulklassen ins Rathaus kommen, um u.a. durch Begeg-nungen und Diskussionen Vorstellungen von der Kommunalpolitik und –verwaltung
zu bekommen.
Arnd Richter steht für das Partizipationsprojekt „Knast trotz Jugendhilfe?“, in dem er zeigt, dass die Ansammlung hunderter Inhaftierter in der JVA Wiesbaden auch eine ergiebige Ressource für eine innovative Jugendhilfe ist. Er erarbeitet mit einzelnen Inhaftierten Botschaften an die Jugendhilfe und Jugendpolitik, die sie mit ihren Erfahrungen begründen können. Auch nutzt er diese Botschaften präventiv, indem er mit ihnen in Schulklassen geht und die SchülerInnen den Inhaftierten darauf schriftlich antworten lässt.
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